Mit dem Ersttrimesterscreening können wir in unserer Praxis zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche testen, ob es Anzeichen für die bekanntesten genetischen Störungen beim ungeborenen Baby gibt. Die bekannteste Chromosomenstörung ist die Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt.

Es wird eine spezielle Ultraschalluntersuchung vorgenommen, eine biochemische Analyse von Eiweißstoffen im Blut der Mutter sowie eine statistische Risikoberechnung anhand des Alters der Mutter.

Die Nackenfaltenmessung (NT-Messung = Nackentransparenzmessung) ist Bestandteil des Ersttrimesterscreenings. Als zusätzliches Kriterium für eine Chromosomenstörung wird die Nackenfalte des Embryos gemessen. Ist diese auffällig vergrößert, könnte dies ein Hinweis auf eine Erbgutschädigung sein.

Wird ein erhöhtes Risiko festgestellt, kann mit einer Fruchtwasseruntersuchung ein Beweis für den Ausschluss oder die Bestätigung eines Down-Syndroms oder anderer genetischer Auffälligkeiten erfolgen. Bei Kindern mit erweiterter Nackentransparenz treten zudem gehäuft Krankheitssyndrome, wie z. B. Herzfehler und Skelettfehlbildungen auf.

Die Nackenfaltenmessung ist kein Bestandteil der Schwangerenvorsorge, sondern eine individuelle Leistung. Die Kosten übernehmen die Eltern.