Tumore der weiblichen Geschlechtsorgane (Brust, Unterleib oder Genitalbereich) zählen zu den häufigeren Krebserkrankungen bei Frauen. Die Früherkennung von Tumorerkrankungen oder deren Vorstufen ist ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen. Ein Verdacht entsteht manchmal durch den zytologischen Abstrich des Gebärmutterhalses, einen Tastbefund der Brust oder eine Ultraschalluntersuchung.
Im Rahmen der Krebsfrüherkennungen haben sie ab dem 20. Lebensjahr als Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf entsprechende Vorsorgeuntersuchungen. Hierzu gehören eine gynäkologische Untersuchung, der Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich) und eine Blutdruckmessung. Ab dem 30. Lebensjahr kommt zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brust und regionärer Lymphknoten hinzu.
Seit dem Jahr 2020 ist der PAP-Abstrich bei Frauen ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre vorgesehen. Der PAP-Test wird mit dem HPV-Test kombiniert, der feststellt, ob eine Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV) vorliegt, die für fast alle Fälle von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Eine Untersuchung auf HPV ist daher ein sehr wichtiger Bestandteil bei der Krebsvorsorge.
Zusätzlich haben Sie ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf eine Tastuntersuchung des Enddarms und einen jährlichen Stuhltest (50 bis 55 Jahre). Ab dem 56. Lebensjahr kommt eine Darmspiegelung hinzu (zweimal im Abstand von zehn Jahren).
Stuhltests führen wir in unserer Praxis durch. Falls erforderlich überweisen wir sie für Darmspiegelungen an eine entsprechende Facharztpraxis für eine weiterführende Diagnostik ihres Enddarms.
Bei Vorsorgeuntersuchungen, an denen Sie regelmäßig teilnehmen sollten, befragen wir Sie auch nach gesundheitlichen Auffälligkeiten und veranlassen bei eventuellen Befunden weitere Untersuchungen.