Die zweite große Ultraschalluntersuchung findet nach den Mutterschaftsrichtlinien zwischen der 19. und 22. SSW routinemäßig statt.

Bei der Untersuchung werden alle Organe, die Fruchtwassermenge, das Aussehen der Plazenta und Bewegungsmuster des Kindes dargestellt. Sie erfolgt über die Bauchdecke. Dopplersonographie (Durchblutungsbeurteilung) und fetale Echokardiographie (Herzuntersuchung) werden durchgeführt. Die detaillierte Untersuchung ist wesentlich umfangreicher als die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebene Ultraschalluntersuchung. Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen können so ausgeschlossen oder festgestellt werden.

Vorteile des Organscreenings:

  • Erkrankungen können so frühzeitig erkannt, Entscheidungen für weitere diagnostische Maßnahmen und Therapien in die Wege geleitet werden.
  • Gegebenenfalls kann bei Fehlbildungen oder Erkrankungen eine Klinik mit besonderen Spezialisten gewählt werden.