Wir setzen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft zur Früherkennung von Entwicklungsschäden des ungeborenen Kindes ein. Dies gilt insbesondere dann, wenn in der Familie der Eltern, bei früheren Schwangerschaften ein oder mehrere Kinder mit Fehlbildungen geboren sind.

Beurteilt werden z. B. Gesicht, Kopf, Wirbelsäule, Bauchwand, Extremitäten und alle Organe, die zu dem Zeitpunkt der Untersuchung entwickelt sind.

In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die Ultraschalluntersuchung ist völlig schmerzfrei und ohne Strahlenbelastung. Ergeben sich Auffälligkeiten, kann eine weiterführende Fehlbildungsdiagnostik durchgeführt werden.

Mit dem Ersttrimesterscreening können wir testen, ob es Anzeichen für die bekanntesten genetischen Störungen gibt. Hierbei wird auch die Nackenfalte des ungeborenen Kindes gemessen.

Beim Organscreening wird detailliert begutachtet, ob alle wichtigen Organe vorhanden sind, an den richtigen Positionen und zeitgerecht entwickelt sind.

Bei einem erhöhten Risiko für eine Chromosomenstörung oder eine syndromale Erkrankung kann eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) erfolgen. Diese wird in der Regel ab der 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Hiermit kann ein definitiver Ausschluss oder die Diagnose einer Erkrankung erfolgen. Wir beraten Sie gern persönlich ausführlich hierzu.

Mit einer Chorionzottenbiopsie können, ähnlich wie bei der Fruchtwasseruntersuchung, bestimmte genetische und syndromale Erkrankungen erkannt werden. Sie ist zu einem früheren Zeitpunkt möglich, als die Amniozentese (12. bis 14 SSW).